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Die Aufgaben des Fachbeisitzers/Prüfers werden in ehrenamtlicher Tätigkeit wahrgenommen.

In der Eigenschaft als Fachbeisitzer ist man mit der Prüfung von Anträgen im Rahmen des Zulassungs- bzw. Berechtigungsverfahrens ebenso befasst wie mit der Beratung im Widerspruchs- und Erweiterten Widerspruchsausschuss. Ferner werden u.U. Stellungnahmen zu der Bearbeitung allgemeiner Anfragen sowie bei der Überarbeitung und Novellierung der Bestimmungen der Weiterbildungsordnung erbeten.
Gem. § 13 Abs. 1 WBO bildet die Ärztekammer zur Durchführung der Prüfung Prüfungsausschüsse. Der Prüfungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit mindestens drei Ärzten (zwei Fachprüfer und ein Vorsitzender), von denen die beiden Fachprüfer die Anerkennung für das zu prüfende Gebiet, den Schwerpunkt oder die Bereichs-/Zusatzweiterbildung besitzen müssen. Dies gilt auch für die Prüfung zur Anerkennung eines Qualifikationsnachweises für die Spezielle Weiterbildung im Gebiet und die Fachkunde im Gebiet (§ 13 Abs. 2 WBO).

Ein Fachbeisitzer, der bereits die Zulassungsvoraussetzungen in einem Antragsfall geprüft hat, soll als Prüfer im selben Antragsfall für die mündliche Prüfung nicht mehr herangezogen werden. Unter den übrigen Fachbeisitzern/Prüfern werden im regelmäßigen Wechsel zwei Prüfer ausgewählt.

Grundsätzlich soll der Ausschuss mit einem Prüfer aus der Klinik und einem niedergelassenen Prüfer besetzt sein.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird aus der Liste der gewählten Prüfungsausschussvorsitzenden in gleicher Weise benannt wie die Prüfer. Der Vorsitzende führt das Prüfungsprotokoll und achtet auf die Einhaltung der Regularien. Er muss nicht die Weiterbildungsbezeichnung der zu prüfenden Arztbezeichnung besitzen.

Frau Dr. Trettin ist Prüferin für die Fächer

  • Neurologie
  • Psychiatrie
  • Psychotherapie (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
  • Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Akupunktur

Obfrau des KV-Kreises 02

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