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Die Ärztekammer Hamburg gründete die Fortbildungsakademie 1988, um dem spürbar gestiegenen Bedarf der Ärzte nach intensiver Fortbildung folgen zu können, unter anderem um Kurse für Diagnose- und Behandlungstechniken anzubieten. Ein EKG-Kurs machte den Anfang. Es folgten Grund- und Spezialkurse für Strahlenschutz, Kurse in Doppler-Sonografie und vieles mehr.
Heute bietet die Fortbildungsakademie ein breites Spektrum an: mehrere Vortragsreihen, Seminare zur Hygiene, zu Naturheilverfahren, zu Impfungen oder zur Psychosozialen Onkologie um nur wenige Beispiele aus dem aktuellen Programm zu nennen.

„Es zeichnet die Akademie aus, dass hier Kollegen für Kollegen aus ihren jeweiligen Wissensgebieten neue Erkenntnisse aufbereiten und weitertragen“, so Montgomery. Prof. Dr. Christian Arning, Vorsitzender des Fortbildungsausschusses und derzeit verantwortlich für das Programm der Akademie, ergänzt: „Patienten erwarten zu Recht, dass Ärzte ihre Verantwortung ernst nehmen: die Behandlung soll leitliniengerecht sein, auf dem aktuellen Stand der Medizin.“ Das werde in den Kursen, die auch interaktiv mit vielfältigen Methoden arbeiten, immer wieder erkennbar.
„Ob intellektuelle Auseinandersetzung mit medizinischen Problemen oder die Handhabung eines Sonografiegeräts – die Veranstaltungen haben das Ziel, Ärzte rundum fit für ihre Patienten zu machen. Die Fortbildungsakademie bietet damit ein überaus wichtiges Forum für Ärzte zum kontinuierlichen Austausch und Wissenstransfer und sichert damit die Qualität der medizinschen Versorgung in Hamburg“, sagt Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Jedes Jahr besuchen durchschnittlich rund 5.600 Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen Veranstaltungen der Akademie im ehemaligen Hammoniabad am Lerchenfeld.

Frau Dr. Trettin ist stellvertretende Vorsitzende des FB-Ausschuß

Die Aufgaben des Fachbeisitzers/Prüfers werden in ehrenamtlicher Tätigkeit wahrgenommen.

In der Eigenschaft als Fachbeisitzer ist man mit der Prüfung von Anträgen im Rahmen des Zulassungs- bzw. Berechtigungsverfahrens ebenso befasst wie mit der Beratung im Widerspruchs- und Erweiterten Widerspruchsausschuss. Ferner werden u.U. Stellungnahmen zu der Bearbeitung allgemeiner Anfragen sowie bei der Überarbeitung und Novellierung der Bestimmungen der Weiterbildungsordnung erbeten.
Gem. § 13 Abs. 1 WBO bildet die Ärztekammer zur Durchführung der Prüfung Prüfungsausschüsse. Der Prüfungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit mindestens drei Ärzten (zwei Fachprüfer und ein Vorsitzender), von denen die beiden Fachprüfer die Anerkennung für das zu prüfende Gebiet, den Schwerpunkt oder die Bereichs-/Zusatzweiterbildung besitzen müssen. Dies gilt auch für die Prüfung zur Anerkennung eines Qualifikationsnachweises für die Spezielle Weiterbildung im Gebiet und die Fachkunde im Gebiet (§ 13 Abs. 2 WBO).

Ein Fachbeisitzer, der bereits die Zulassungsvoraussetzungen in einem Antragsfall geprüft hat, soll als Prüfer im selben Antragsfall für die mündliche Prüfung nicht mehr herangezogen werden. Unter den übrigen Fachbeisitzern/Prüfern werden im regelmäßigen Wechsel zwei Prüfer ausgewählt.

Grundsätzlich soll der Ausschuss mit einem Prüfer aus der Klinik und einem niedergelassenen Prüfer besetzt sein.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird aus der Liste der gewählten Prüfungsausschussvorsitzenden in gleicher Weise benannt wie die Prüfer. Der Vorsitzende führt das Prüfungsprotokoll und achtet auf die Einhaltung der Regularien. Er muss nicht die Weiterbildungsbezeichnung der zu prüfenden Arztbezeichnung besitzen.

Frau Dr. Trettin ist Prüferin für die Fächer

  • Neurologie
  • Psychiatrie
  • Psychotherapie (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
  • Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Akupunktur

Obfrau des KV-Kreises 02

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